LSBTI-Geflüchtete im Aufnahmeprozess: Von der Unterbringung über das Asylverfahren bis zur Anerkennung

AMBA Fortbildungsveranstaltung

Ausführliche Beschreibung

In zahlreichen Ländern dieser Welt droht Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTI) Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität flüchten und in Deutschland Schutz suchen, stehen im Asylverfahren und bei der Unterbringung besonderen Herausforderungen gegenüber. LSBTI-Geflüchtete gelten bei der Unterbringung entsprechend der EU-Aufnahmerichtlinie als besonders schutzbedürftige Gruppe und im Asylverfahren entsprechend der EU-Verfahrensrichtlinie als Antragsteller*innen, die besondere Verfahrensgarantien benötigen.

Welche Voraussetzungen (Unterbringung, Infrastruktur, Beratung, Teilhabe) tragen zu einer gelungenen Aufnahme und Unterbringung von LSBTI-Geflüchteten bei? Was sind die Hauptanliegen von LSBTI-Geflüchteten? Worauf ist im Rahmen der Anhörungsvorbereitung zu achten? Welche Kriterien führen nach der Rechtsprechung bei LSBTI-Geflüchteten zu einer Flüchtlingsanerkennung? In einer Online-Veranstaltung wollen wir diesen Fragen nachgehen.

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